Kostenbefreiung
studi.fm Nachhilfe
Nachhilfe kann gefördert werden!
Bei uns gilt der Bildungsgutschein, der aktuell von der NRW-Landesregierung im Rahmen des Programmes ,,Ankommen und aufholen” ausgegeben wird und auf den jede/r Schüler:innnen einen Anspruch unabhängig von den schulischen Leistungen oder dem Einkommen der Eltern hat. Den Bildungsgutschein erhält man von der Schule und er berechtigt zu 10 kostenfreien Nachhilfeeinheiten in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik.
Familien, die Leistungen vom Sozialamt (wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylhilfe), beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) und können somit ihre Kinder kostenbefreit bei uns langfristig fördern.
Wir beraten Sie gerne und gehen die erforderlichen Formulare mit Ihnen zusammen durch.
4 Schritte zum Unterricht mit Kostenbefreiung
1. Informieren
studi.fm berät Sie gerne hinsichtlich der Kostenbefreiung. Erforderliche Anträge gehen wir mit Ihnen zusammen durch.
2. Bestätigung der Schule
Der Antrag wird von den Fachlehrer:innen der Schüler:innnen geprüft. Dieser bestätigt die Notwendigkeit einer außerschulischen Nachhilfe. Alle notwendigen Formulare und Vordrucke stellt studi.fm Nachhilfe bereit!
3. Antrag stellen
Der Antrag wird eingereicht. Die Behörde prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu, ob dieser gewährt wird.
4. Teilnahme am Unterricht
Nach erfolgreichem Bescheid kann die Teilnahme am Unterricht beginnen. In Ausnahmefällen ist das auch vorher schon möglich!